Zahlen und Fakten

Das Grundstockvermögen sichert die Zukunft

Mit Gründung der Stiftung wurde diese von den Stiftungsgründern mit einem Stiftungskapital (Grundstockvermögen) ausgestattet. Dieses muss, dem Ewigkeitsgedanken des Stiftungsrechts folgend, bestehen bleiben und darf selbst nicht für die Stiftungszwecke eingesetzt werden. Ausschließlich Erträge aus dem Stiftungskapital wie Zinsen oder andere Einkünfte stehen für Projekte und Förderaktivitäten zur Verfügung. Auch durch Zustiftungen, durch die sich der Grundstock erhöht, entstehen der Stiftung Erträge, die sie wiederum für die Zweckverfolgung aufwenden kann.
Um erfolgreiche und nachhaltige Stiftungsarbeit dauerhaft leisten zu können, wollen Charlotte und Hermann Buhl das Stiftungskapital sukzessive erhöhen und spätestens mit ihrem Ableben ihre geschaffenen Vermögenswerte auf die Stiftung übertragen, deren Fortbestand damit gesichert ist.

SEIT STIFTUNGSGRÜNDUNG HABEN CHARLOTTE UND HERMANN BUHL BIS 2023 INSGESAMT RUND 920.000 EURO IN DIE STIFTUNG EINGEBRACHT.

Bereitstellung der Fördermittel

Neben den Erträgen aus dem Stiftungskapital stammen die Fördermittel überwiegend aus den Zuwendungen der Unternehmen der BUHL Gruppe von Charlotte und Hermann Buhl.
Auch Spenden unterstützen die konkrete Stiftungsarbeit und werden zeitnah und unmittelbar für die satzungsmäßig vorgesehenen Zwecke eingesetzt.

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Charlotte und Hermann Buhl Stiftung bekennt sich als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zu den Grundsätzen guter Stiftungspraxis. Diese bilden einen übergreifenden ethischen Orientierungsrahmen für Stiftungsorgane und deren Handeln. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.stiftungen.org

Worauf Sie sich verlassen können

Bei der Charlotte und Hermann Buhl Stiftung können Sie sich 100%ig auf eine seriöse Anlage Ihrer Zuwendungen verlassen. Der ehrenamtliche Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium (ab 5 Mio. Euro Stiftungskapital) zusammen mit einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und der Regierung von Schwaben als Stiftungsaufsicht prüfen regelmäßig die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel.